
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Halter von Kraftfahrzeugen, weil im Straßenverkehr durch Fehlverhalten von Auto-, LKW- und Motorradfahrern Schäden in erheblichem Ausmaß entstehen können.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung stellt sicher, dass der Geschädigte Schadenersatz erhält, auch dann wenn der Schadenverursacher nicht genügend Geld aufbringen kann um den Schaden sofort selbst zu bezahlen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt somit auch den Verursacher eines Unfalls vor der Privat-Insolvenz.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist sogar zum Teil auch gleichzeitig Rechtsschutzversicherung für Sie, weil sie im Interesse des Versicherungsnehmers ungerechtfertigte Schadenersatzansprüche abwehrt und dafür bei Bedarf auch Prozesse führt.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie aber leider nicht vor den Schäden die bei einem Unfall an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen. Wenn Sie beispielsweise einen Wildschaden haben oder Ihr Fahrzeug mutwillig beschädigt wurde, hilft Ihnen nur eine Kaskoversicherung. Hier ist das Fahrzeug und alle serienmäßig dazugehörigen Teile versichert. Bei Diebstahl, Brand, Hagel, Sturm, Glasbruch und Überschwemmung sowie bei Schmor- oder Haarwildschäden triff die Teilkaskoversicherung ein. Zudem bezahlt die Teilkaskoversicherung bei Schäden die anfallenden Rechnungen, z.B. um ein Ersatzfahrzeug zu kaufen oder um die Kfz-Reparatur zu bezahlen.
Die Vollkaskoversicherung schützt in größerem Umfang: Hier sind auch selbstverschuldete Unfallschäden mitversichert. Ebenso sind Schäden versichert, die durch mut- oder böswillige Beschädigungen am eigenen Fahrzeug (Vandalismus) entstehen.
Sollte der Unfallverursacher Fahrerflucht begehen und deshalb nicht haftbar gemacht werden können, hilft Ihnen eine Vollkaskoversicherung ebenfalls.
Bei der Kaskoversicherung können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Der Beitrag sinkt dadurch. Ein Schaden bis 200 Euro wird bei einer vereinbarten Selbstbeteiligung von 200 Euro komplett vom Versicherten selbst getragen. Bei einem höheren Schaden von z.B. 3.000 Euro zahlt die Versicherung dann den darüber hinaus gehenden Betrag. In diesem Falle also 2.800 Euro.